Praktische Verkaufstipps, wichtige Marktkennzahlen und die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen – kompakt und verständlich aufbereitet.
Praktische Empfehlungen, die Ihnen helfen, Ihre Immobilie optimal vorzubereiten und den bestmöglichen Preis zu erzielen.
Lassen Sie Ihre Immobilie professionell bewerten. Ein realistischer Preis ist der wichtigste Faktor für einen schnellen Verkauf.
Grundbuchauszug, Baupläne, Energieausweis und Protokolle der Eigentümerversammlung beschleunigen den Verkaufsprozess erheblich.
Sauberkeit, kleine Reparaturen und professionelle Fotos erhöhen die Anziehungskraft und damit den Verkaufspreis.
Frühjahr und Herbst gelten als beste Verkaufszeitfenster. Die Marktphase beeinflusst jedoch ebenso wie die Zinslage.
Prüfen Sie ernsthafte Interessenten auf Bonität und Finanzierung, um gescheiterte Deals zu vermeiden.
Klären Sie vorab alle Kosten: Provision, Notar- und Grundbuchgebühren sowie allenfalls Steuern auf Gewinne.
Wichtige Kennzahlen und Hintergrundinformationen, die Ihnen ein besseres Verständnis des Marktes vermitteln.
Rund 37 % der Schweizer Wohnbevölkerung leben im Eigentum. Damit liegt die Schweiz im internationalen Vergleich im unteren Drittel.
Immobilienpreise in der Schweiz sind langfristig gestiegen, mit starken regionalen Unterschieden zwischen städtischen und ländlichen Gebieten.
Je nach Lage und Preisniveau dauert ein Verkauf durchschnittlich 60 bis 120 Tage. Hotspots wie Zürich sind oft schneller.
Das Schweizer Grundbuchsystem bietet eine der höchsten Rechtssicherheiten für Immobilienbesitz weltweit.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Bestimmungen, die beim Immobilienverkauf in der Schweiz relevant sind.
Der Eigentumsübergang erfolgt erst mit der Eintragung im Grundbuch. Der Notar beurkundet den Vertrag, und erst nach Bezahlung des Kaufpreises wird die Änderung vollzogen.
Wird eine Immobilie innerhalb der Haltefrist (je nach Kanton 5–20 Jahre) verkauft, unterliegt der Gewinn der Grundstückgewinnsteuer. Die Steuer sinkt mit längerer Haltedauer.
Ausländische Personen ohne Schweizer Wohnsitz benötigen eine Bewilligung für den Erwerb von Wohneigentum. Für ausländische Käufer gelten Mengenbeschränkungen und Nutzungseinschränkungen.
Käufer müssen in der Regel mindestens 20 % Eigenkapital aufbringen. Die monatlichen Kosten dürfen 33 % des Bruttoeinkommens nicht überschreiten.
Bei Stockwerkeigentum gelten das ZGB und die jeweiligen Reglemente der Eigentümergemeinschaft. Beschlüsse der Eigentümerversammlung binden alle Parteien.
Einige Kantone verlangen einen Energieausweis (GEAK) beim Verkauf. Auch wenn nicht obligatorisch, wird er von Käufern zunehmend angefragt.
Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar oder Rechtsanwalt. Rabani & Partner begleitet Sie bei allen Schritten des Verkaufsprozesses.